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November 2018

01.11.2018

Bild Legende:
„Menschenrechtskonvention ohne Frauenrecht ein Hohn!" Marthe Gosteli und ihre damalige Mitarbeiterin Lilian Blaser halten ein bei uns archiviertes Protestleintuch (Signatur: AGoF 103 : 987:350-06-26) in die Höhe. Fotografin: Margrit Baumann

Vor 50 Jahren kündigte der Bundesrat die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit Vorbehalten an. Die vorbehaltlose Unterzeichnung war unter anderem wegen des fehlenden Frauenstimm- und –wahlrechts nicht möglich. Das Vorhaben des Bundesrates stiess jedoch in der Frauenbewegung - angeführt von der Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Frauenverbände für die politischen Rechte der Frau - auf erbitterten Widerstand. „Keine Unterzeichnung der EMRK ohne eidgenössisches Frauenstimm- und –wahlrecht" lautete die Forderung, welche die Frauenstimmrechtlerinnen schliesslich erfolgreich durchsetzen konnten.

 

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