Vor 50 Jahren kündigte der Bundesrat die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) mit Vorbehalten an. Die vorbehaltlose Unterzeichnung war unter anderem wegen des fehlenden Frauenstimm- und –wahlrechts nicht möglich. Das Vorhaben des Bundesrates stiess jedoch in der Frauenbewegung - angeführt von der Arbeitsgemeinschaft der schweizerischen Frauenverbände für die politischen Rechte der Frau - auf erbitterten Widerstand. „Keine Unterzeichnung der EMRK ohne eidgenössisches Frauenstimm- und –wahlrecht" lautete die Forderung, welche die Frauenstimmrechtlerinnen schliesslich erfolgreich durchsetzen konnten.