Vor 50 Jahren auferstanden: das Frauenstimmrecht im Kanton Luzern
Eine Vorlage zur Einführung des Frauenstimm- und –wahlrechts auf Gemeindeebene wurde am 4. Dezember 1960 mit 75.5% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Präsidentin des Bundes der Schweizerinnen gegen das Frauenstimmrecht, Gertrud Haldimann-Weiss, erhielt daraufhin diese Todesanzeige. Die Verfasserin oder der Verfasser sind unbekannt.
10 Jahre später, am 25. Oktober 1970, wurde das Frauenstimmrecht im Kanton Luzern jedoch wieder zum Leben erweckt. Die Luzerner Stimmbürger nahmen das integrale Frauenstimmrecht für Kantons- und Gemeindeangelegenheiten mit 63% Ja-Stimmen an.
Quellennachweis: AGoF Nachlass Gertrud Haldimann-Weiss, 557:2:4